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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Hebamme Sigrid Rehak, BSc. 2025/26

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Hebamme Sigrid Rehak im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber Schwangeren, Gebärenden oder Wöchnerinnen (im Folgenden "Klientin" genannt) erbringt.

1.2. Sigrid Rehak ist als freiberufliche Hebamme in 2320 Schwechat tätig, eingetragen im österreichischen Hebammenregister unter Nr. 4484

1.3. Die Hebamme kann einen Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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2. Vertragsgegenstand

2.1. Die Klientin verpflichtet sich, alle relevanten Angaben zu ihrer Gesundheit oder Wohnsituation rechtzeitig mitzuteilen.

2.2. Bei deutlich erhöhter Fahrstrecke infolge eines Umzugs kann die Betreuung beendet werden.

2.3. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht gemäß § 7 HebG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

2.4. Bei Verhinderung der Hebamme verpflichtet sich die Klientin zur Kontaktaufnahme mit den empfohlenen Ersatzhebammen. Kontaktaufnahmen sollten telefonisch erfolgen, insbesondere bei dringenden Situationen.

2.5. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kann die Hebamme den Vertrag beenden.

2.6. Leistungen werden grundsätzlich persönlich erbracht. Eine geeignete Vertretung kann im Verhinderungsfall beauftragt werden.

2.7. Nicht abgesagte Termine werden voll verrechnet; es erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

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3. Haftung

3.1. Für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nicht (ausgenommen Personenschäden).

3.2. Bei längerer Verhinderung informiert die Hebamme frühzeitig.

3.3. Für Leistungen durch Ersatzhebammen übernimmt die Hebamme keine Haftung.

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4. Kosten der Betreuung

4.1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gewählten Leistung.

4.2. Eine Rechnung zur Einreichung bei der Sozialversicherung wird nach Abschluss der Betreuung übermittelt.

4.3. Alle Preise verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge lt. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.

4.4. Für Mahnungen werden 10 € Mahnspesen verrechnet. Es gelten gesetzliche Verzugszinsen.

4.5. Bei nicht vollständiger Inanspruchnahme eines Pakets erfolgt keine Rückerstattung. Nach Möglichkeit können nicht genutzte Termine im Wochenbett nachgeholt werden.

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5. Vertragsauflösung

5.1. Beide Seiten können jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Erbrachte Leistungen und Anzahlungen werden anteilig verrechnet.

5.2. Die Hebamme kann unter Wahrung der Sorgfaltspflicht die Betreuung beenden. Eine Weitervermittlung ist möglich, aber nicht verpflichtend.

5.3. Wird Beratung abgelehnt oder notwendige Informationen nicht offengelegt, kann die Betreuung beendet werden.

5.4. Änderungen bedürfen der Schriftform.

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6. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in 2320 Schwechat. Es gelten ergänzend das österreichische Hebammengesetz (HebG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

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